Info Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.04.2025 erstellt. Diese Erklärung wurde am 28.07.2026 letztmalig überprüft. Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden- als auch aus Studierendensicht. Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor: Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen. In der Mailansicht sind bereits die korrekte Adressierung und ein Link auf die Seite, von der Sie melden, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten. Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de oder telefonisch unter 030 18 527-2805.
Erläuterung zum Bedienkonzept
Sie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben. Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und Überschriften
Die wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren.
Nutzung der Hauptnavigation
Die Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Beispiel: Dashboard
Die Seite hat eine Hauptspalte, die alle Favoriten sowie alle Kurse und Gruppen, bei denen Sie Mitglied sind, listet. Sie können auf den Titel eines Objekts klicken, um es zu öffnen. Die Seite hat auch noch eine Randspalte, in welcher Blöcke mit zusätzlichen Diensten wie To-Dos, Kalender, Neuigkeiten und Mail angeboten werden.
In Anlehnung an „Toolbox »Digitale Barrierefreiheit«, Wolfgang Schmidt-Sielex, Alexandra Tödt, Kendra Grotz, Lizenz: CC BY-SA 4.0. |